Meldung vom

Frisch gewählt als Betriebsrat ...

... aber was nun? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betriebsrat. Und wie funktioniert die Mitbestimmung.

Alles, was Du wissen musst, erfährst Du in unseren Einsteigerseminaren, über die Du Dich hier informieren und die Du auch hier buchen kannst.

Hier geht es zu unseren Einsteigerseminaren

Aber natürlich muss alles seinen rechten Weg gehen. Welche Regeln bei Seminaren im Betrieb zu beachten sind, erfährst Du hier:

Der Seminaranspruch des Betriebsrats

Alle Betriebsratsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Dies ergibt sich aus dem § 37 Abs. 6 BetrVG. Insbesondere neu gewählte Betriebsräte haben einen Anspruch auf Grundlagenseminare, wie sie hier im BZO angeboten werden.

Damit alles seinen rechten Gang geht, ist es aber wichtig, die richtige Verfahrensweise einzuhalten.

Der Betriebsrat muss zunächst in einer Betriebsratssitzung zusammentreffen, in der auf der Tagesordnung der Punkt aufgeführt ist, dass über Schulungsmaßnahmen beraten und beschlossen werden soll. Unter diesem Tagesordnungspunkt muss das geplante Seminar genau beschrieben und beschlossen werden; also genau, wer welches Seminar zu welchem Zeitpunkt besuchen soll.

Dieser Beschluss muss dem Arbeitgeber rechtzeitig (man spricht in der Regel von zwei Wochen vorher) mitgeteilt werden, der auch die Kosten für das Seminar tragen muss.

Der Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Seminar entsteht durch die korrekte Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung und die rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.

Mehr zum Rechtsanspruch auf Schulung findest Du im BZO-Wissen zu § 37 Abs. 6 BetrVG

Dort findest Du auch Musterschreiben

  • zur Einladung zur Betriebsratssitzung,
  • zur Beschlussfassung sowie
  • zum Anschreiben an den Arbeitgeber.

Solltest Du Dir nicht sicher sein oder bei Problemen hilft Dir unser BZO-Team gerne weiter.

Gewerkschaftsmitglieder können sich natürlich auch an das örtliche Regionalbüro wenden.

Zahlreiche Seminare vermitteln auch Kenntnisse für Mitglieder der SBV im Sinne des § 179 Abs. 4 SGB 9.