Zuliefern - aber fair!
Was das Lieferkettengesetz in der Ernährung verändern kann und unser Beitrag
Ob international – Palmöl, Kakao, Kaffee. Oder vor Ort – Spargel, Erdbeeren oder Fleisch. Wie fair sind die Lieferketten und damit die Arbeitsbedingungen unserer Kolleg*innen in der Lebensmittelindustrie?
Seit Januar 2024 gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettengesetz – auch in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Aber indirekt verpflichtet das Gesetz auch alle kleineren Betriebe zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten. Nämlich dann, wenn sie als Zulieferer Teil einer Lieferkette sind. Eine große Chance also, um faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen: national wie international.
Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse stehen mit in der Verantwortung. Es braucht ein transparentes betriebliches Risikomanagement, Beschwerde- und Abhilfeverfahren. Kurz: Unsere praktische Solidarität über das eigene Werkstor hinaus. Das dreitägige Seminar möchte euch dabei unterstützen.
Themen
- Das deutsche (und europäische) Lieferkettengesetz – wie kam es dazu und was steht drin?
- Woher bekommen wir als Betriebsräte Informationen zu den menschen- und arbeitsrechtlichen Situationen in den Ländern der Produktion, was sind verlässliche Quellen?
- Wie sehen die neuen Gremien und Institutionen in den Betrieben aus, die eingerichtet werden müssen – von der Risikoanalyse bis hin zu Beschwerde- und Abhilfemaßnahmen?
- Wie arbeitet die zuständige Kontrollbehörde, welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?
- Mit wem können Betriebsräte entlang der Lieferkette zusammenarbeiten – vom Feld über die verschiedenen Verarbeitungsschritte bis in den Lebensmitteleinzelhandel? Ein Produkt im Anwendungsfall…
Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder nach § 179/4 SGB IX