Meldung vom

BR-Wahl rechtssicher durchführen:

Jetzt Wahlvorstandsmitglieder schulen!

 

Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren: Was gilt bei uns? Die Größe des Betriebs entscheidet!

 

  • In Betrieben mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmenden muss das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden (§14a Abs.1 BetrVG)
  • In Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden kann vereinfacht gewählt werden (§14a Abs. 5 BetrVG)
  • In allen Betrieben ab 201 wahlberechtigten Arbeitnehmenden kommt in jedem Fall das normale Wahlverfahren zur Anwendung.

     

Im Zweifel empfehlen wir die Entscheidung für das normale Wahlverfahren, denn es bietet mehr Zeit für die Durchführung der Wahl.

Unsere Seminare finden in 2,5 tägigen Schulungen in Präsenz im Bildungszentrum Oberjosbach statt.

Für alle, die nicht mobil sind oder lieber im HomeOffice lernen, gibt es ein entsprechendes online-Angebot.


Zu jedem Termin bieten wir sowohl die Schulung für das vereinfachte als auch für das normale Wahlverfahren an.

 

Die Termine findest Du hier